
© fotomek/fotolia
Pflichtteilsansprüche sind vom Gesetzgeber geregelte Mindestansprüche bestimmter gesetzlicher Erben (insbesondere der Kinder und des Ehegatten) für den Fall, dass diese aufgrund letztwilliger Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen sind.
Da die Forderungen eines “übersehenen” Pflichtteilsberechtigten den Nachlass nicht unerheblich schmälern und eine Unternehmensnachfolge zum Scheitern bringen können, ist es unerlässlich, bei jeder Nachfolgeplanung alle Pflichtteilsberechtigte zu identifizieren und in die Überlegungen einzubeziehen.
Als Rechtsanwältin mit einem Schwerpunkt im Erbrecht kann ich Ihnen gern behilflich sein, alle Pflichtteilsberechtigte zu identifizieren und gegebenenfalls Strategien zu entwickeln, um Pflichtteilsansprüche zu reduzieren.