Im Rahmen der Testamentsgestaltung kann der Erblasser bestimmen, was mit seinem Vermögen nach seinem Tod geschehen soll. Dabei ist jede Bestimmung sehr individuell.
Um ein Testament in Übereinstimmung mit dem Willen des Erblassers zu erlassen, ist es von essentieller Bedeutung, dass der Erblasser über die verschiedenen Möglichkeiten, die das Erbrecht zur Verfügung stellt, Kenntnis erlangt.
An erster Stelle der Überlegungen des Erblassers vor der Errichtung einer Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) müssen folgende Fragen beantwortet werden:
- Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus?
- Welche zivilrechtlichen, ertragsteuerlichen und erbschaftsteuerlichen Folgen ergeben sich bei der gesetzlichen Erbfolge?
- Sollen pflichtteilsberechtigte Erben von der Erbfolge ausgeschlossen werden?
- Sind minderjährige bzw. sonst schutzbedürftige Erben vorhanden?
- In welchem Güterstand lebt der Erblasser?
- Müssen Besonderheiten einer Patchworkfamilie beachtet werden?
- Gehören Beteiligungen an Personengesellschaften oder Geschäftsanteile an Kapitalgesellschaften zum Vermögen des Erblassers?
- Existieren Lebensversicherungen des Erblassers?
Erst nach Beantwortung der o.g. Fragen kann auf Grundlage der Bestandsaufnahme und der Wünsche und Vorstellungen des Erblassers eine Verfügung von Todes Wegen erstellt werden.
Als Rechtsanwältin und Steuerberaterin mit der Spezialisierung zur Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) bin ich Ihr Ansprechpartner für Ihre Testamentsgestaltung. Durch meine Interdisziplinarität kann ich für Sie eine adäquate Lösung finden, ohne dass Sie weitere Berater bei der Fragestellung involvieren müssen.