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Bei der Bezeichnung Unternehmertestament handelt es sich nicht um eine besondere Art eines Testamentes. Von einem Unternehmertestament spricht man vielmehr dann, wenn in einem Testament neben den allgemeinen familiären, rechtlichen und steuerlichen Aspekten auch die Belange des Unternehmens zu berücksichtigen sind.
Bei Unternehmertestament steht grundsätzlich die Vorsorge für die Fortführung des Unternehmens und die wirtschaftliche Absicherung der Familienangehörigen im Vordergrund.
Typische Regelungsziele
- Wirtschaftliche Absicherung der Familie
- durch Verkauf bzw. Fortführung des Unternehmens durch ein oder mehrere Kinder
- Vermeidung Vermögensschmälerung aufgrund des Erbfalls
- durch gezielte Übertragungen des Vermögens im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
- durch Pflichtteilsverzichtsverträge
- durch Güterstandswechsel