Der Erblasser kann durch letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) bestimmen, dass ein Testamentsvollstrecker seine letztwilligen Verfügungen ausführen soll. Durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung hat der Erblasser über den Tod hinaus Einfluss auf die Verteilung seines Vermögens.
Der Testamentsvollstrecker stellt die Umsetzung der letztwilligen Verfügung sicher, indem er für die ordnungsgemäße Aufteilung des Nachlasses sorgt.
Als Rechtsanwältin und Steuerberaterin übernehme ich gern auch die Aufgabe des Testamentsvollstreckers für meine Mandanten bzw. helfe Ihnen einen geeigneten Testamentsvollstrecker zu benennen. Sprechen Sie mich an, wenn Sie hierzu weitergehende Informationen benötigen.