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Unter vorweggenommenen Erbfolge werden Vermögensübertragungen zu Lebzeiten des künftigen Erblassers auf eine künftig erbberechtigte Person verstanden. Es handelt sich somit nicht um Verfügungen von Todes wegen, sondern um vorweggenommene lebzeitige Verfügung (Schenkung).
Vorweggenommene Erbfolge kann in erster Linie dazu genutzt werden, die steuerlichen Freibeträge im Zeitraum von jeweils 10 Jahren auszunutzen.
Daneben ist die Verwendung der vorweggenommenen Erbfolge sowohl für die
- Minderung der Pflichtteilsrechte (im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs),
- Sicherung der Unternehmensnachfolge,
- Abfindung weichender Erben als auch für die
- Sicherung der Vorsorgeleistungen durch vorbehaltene Nutzungsrechte
sinnvoll.
Im Rahmen eines maßgeschneiderten Nachfolgekonzeptes sollten stets Überlegungen zur vorweggenommenen Erbfolge angestellt werden. Durch eine Analyse Ihrer derzeitigen Situation kann festgestellt werden, ob die vorweggenommene Erbfolge eine sinnvolle Alternative für Sie darstellt.
Als Rechtsanwältin und Steuerberaterin kann ich Ihnen helfen, eine solche Analyse zu erstellen und die notwendigen Dokumente für eine mögliche Übertragung vorzubereiten. Nach der Übertragung helfe ich Ihnen gern, auch die Schenkungsteuererklärung zu erstellen.