In jeder Situation für sich selbst entscheiden …
Sie erfreuen sich derzeit bester Gesundheit? Ein hohes Gut, für das man nicht dankbar genug sein kann. Leider kann es immer und unverhofft dazu kommen, dass wir aufgrund von einer Krankheit oder eines Unfalls plötzlich nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen.
Um die Selbstbestimmung auch in dieser Phase Ihres Lebens nicht zu verlieren, sollten Sie selbst für sich vorsorgen. Durch rechtzeitige Verfügungen und Vollmachten wie …
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
- Vorsorgevollmacht
können Sie auch im Ernstfall Ihre Selbstbestimmung aufrechterhalten. Klären Sie im Vorhinein, welche medizinische Behandlungen für Sie in Frage kommen, wem Sie die Vorsorge anvertrauen oder wer als ihr gesetzlicher Betreuer auftreten soll.
Als Rechtsanwältin kann ich Sie dabei unterstützen, Ihre Wünsche rechtsverbindlich zu formulieren und die rechtlichen Konsequenzen der Bestimmungen in den Vollmachten und Verfügungen zu verstehen. Vereinbaren Sie gern einen Termin für ein persönliches Gespräch mit mir.