Ihren Willen testamentarisch verfügen…
Wie gut kennen Sie sich mit dem Erbrecht aus? Sind Ihre Liebsten im Ernstfall wirklich erbberechtigt, so wie sich das vorstellen und wünschen? Wer sorgt für Ihre minderjährigen Kinder, wenn Ihnen etwas passiert?
Wer eine Familie hat, trägt Verantwortung – auch über den Tod hinaus!
Alleinerziehende Elternteile oder Patchworkfamilien sind heutzutage genauso häufig anzutreffen wie die klassischen Familien – und nicht immer entspricht die gesetzlich vorgesehene Erbfolge dem tatsächlichen Willen des Erblassers.
Eine testamentarische Verfügung ist beispielsweise dann zwingend erforderlich, wenn Ihr Vermögen
- nicht sofort, sondern erst nach dem Ableben des Ehepartners auf die Kinder übergehen soll;
- auch angeheirateten Stiefkindern bei der Erbfolge zugute kommen soll oder
- bei kinderlosen Ehen nicht auch auf Geschwister oder Eltern übertragen werden soll.
Allein diese Beispiele zeigen, dass sich jeder frühzeitig Gedanken über die Verteilung des eigenen Vermögens machen sollte, um ungewollte “Fehler” zu vermeiden.
Als Rechtsanwältin und Steuerberaterin helfe ich Ihnen gern, die Stolpersteine zu finden und “ungewollte Fehler” zu vermeiden. Selbstverständlich berücksichtige ich bei der Testamentsgestaltung nach Ihren Wünschen auch steuerliche Implikationen.